1. FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 30 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 70 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

AGB´ s

3. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video von „Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie“, Video © www.franzis-hochzeitsvideo.de, oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite/ Instagramseite. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-mail etc.) zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.
Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht können die Veröffentlichungsrechte für 300 Euro inkl. MwSt gekauft werden. Somit stehen die Bilder nur euch zur Verfügung.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.

2. Eingang der Rücktrittserklärung

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (30 %) wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videographen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei

Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideographen.

5. EXKLUSIVRECHT
Der/die Videograph/en muss/müssen der/die einzige/n professionelle/n Videograph/en am besagten Hochzeitstag sein. Er/Sie wird/werden nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videographen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der/Die Videograph/en ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der/die einzige/n Videograph/en. Der Videograph übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videographen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Videograph/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videographen. Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzvideographenteam zu finden, können dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videographen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und einen Sitzplatz für Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie (1 oder 2 Personen (je nach Paket) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Lampertheim. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,50€ zzgl. MwSt. Die Fahrtkosten werden erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videographie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

9. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Videograph/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der/Die Videograph/en sind maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des/der Videograph/en möglich.

10. AKZEPTIEREN DER AGBS
Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Franziska Fuchs- Hochzeitsvideographie zu.

11. Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do- Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen

Auftrages gefertigten Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Videos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.